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DIÖZESANTAGUNG mit KRGB Mitgliederversammlung und Wahlen im Erzbistum Bamberg 2023

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Liebe Kolleginnen und Kollegen, (K)Ein Grund zur Panik?! Unter diesem Titel findet vom 19. bis 20. Oktober 2023 die diözesane Fortbildung des...

Diözesantagung mit KRGB Mitgliederversammlung und Wahlen München-Freising 2023

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Diözesantagung mit KRGB Mitgliederversammlung und Wahlen München-Freising 2023 Liebe Kollegen*innen, wir laden Sie und Euch herzlich ein zu unserer...

Der Synodale Weg – Aufbruch oder Selbsttäuschung?!

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Der Synodale Weg – Aufbruch oder Selbsttäuschung?!  Liebe Kolleginnen und Kollegen, am 9.3.2023 hat in Frankfurt a.M. die...

Online-Veranstaltungen von Publik Forum:

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VATIKAN LÄDT ZU ONLINE-KURS ÜBER SYNODALITÄT

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KRGB-Landestagung 2022  „Der Weg, die Wahrheit und das Leben“ Rückblick

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KRGB-Landestagung 2022  „Der Weg, die Wahrheit und das Leben“ Ein (persönlicher) Rückblick von Monika Schneider   Weg Gut 60...

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Nachrichten

Zukunft der katholischen Kirche – Wie geht's weiter?
Religionslehrer beziehen Position!

kreuzsatellitWie angekündigt wendet sich nun unser Bundesverband BKRG als bundesweite Vertretung der Religionslehrerinnen und Religionslehrer an Gymnasien und Gesamtschulen an diesem Pfingstfest ebenfalls mit einem offenen und direkten Schreiben an alle Deutschen Bischöfe (siehe Anhang):

"Wenn wir als Religionslehrer*innen in Deutschland die Partizipation am synodalen Prozess einfordern, tun wir dies aus der Verantwortung heraus, dabei mitzuhelfen, dass die Kirche als glaubwürdige Gemeinschaft der Glaubenden zukunftsfähig wird. Wir möchten mit diesem Brief nachdrücklich verdeutlichen, worum es aus unserer Sicht geht."

Neu: Weiterlesen -> Papstbrief, Links und Medienecho ...

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Die Religionslehrerinnen- und Religionslehrerverbände und der synodale Weg der deutschen Bischöfe

Stellungnahme des KRGB zu der Ankündigung eines synodalen Weges durch die Deutsche Bischofskonferenz

Nr. 3 von 16 Kartenmotiven; hier AL 131 © www.amoris-laetitia.de„Erschütterungen verlangen besondere Vorgehensweisen. Die Missbrauchsstudie und in ihrer Folge die Forderung Vieler nach Reformen zeigen: Die Kirche in Deutschland erlebt eine Zäsur. Der Glaube kann nur wachsen und tiefer werden, wenn wir frei werden von Blockierungen des Denkens, der freien und offenen Debatte und der Fähigkeit, neue Positionen zu beziehen und neue Wege zu gehen.

Die Kirche braucht ein synodales Voranschreiten. Papst Franziskus macht dazu Mut. Und wir fangen nicht am Nullpunkt an. Die Würzburger Synode (1972 bis 1975) und auch der Gesprächsprozess der vergangenen Jahre haben den Boden bereitet, auch für viele Herausforderungen von heute. Einstimmig haben wir beschlossen, einen verbindlichen synodalen Weg als Kirche in Deutschland zu gehen, der eine strukturierte Debatte ermöglicht und in einem verabredeten Zeitraum stattfindet und zwar gemeinsam mit dem Zentralkomitee der deutschen Katholiken. Wir werden Formate für offene Debatten schaffen und uns an Verfahren binden, die eine verantwortliche Teilhabe von Frauen und Männern aus unseren Bistümern ermöglichen. Wir wollen eine hörende Kirche sein. Wir brauchen den Rat von Menschen außerhalb der Kirche.“[1]

So benannte Kardinal Reinhard Marx auf der Pressekonferenz zum Abschluss der Frühjahrsvollversammlung der Deutschen Bischofskonferenz am 14. März 2019 in Lingen das wohl wichtigste Ergebnis der Beratung der Bischöfe. Die Oberhirten wollen also einen „synodalen Weg“ beschreiten – mit „offene[n] Debatten“ und unter der „Teilhabe von Frauen und Männern aus unseren Bistümern“. Höchste Zeit!

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Braucht es Religionsunterricht?

Artikel 7 des Grundgesetzes schützt den Religionsunterricht als Schulfach. Ist das noch sinnvoll in einer Zeit, die zunehmend multireligiös ist mit einer wachsenden Zahl von Konfessionslosen? Welcher Religionsunterricht ist da geeignet? Reichen zwei Stunden Unterricht oder Ethik in der Woche, um den Heranwachsenden eine Orientierung zu geben? Welche Modelle für einen muslimischen Religionsunterricht gibt es? Warum überhaupt dieses Verfassungsrecht?

Anlass der Sendung ist der 70. Geburtstag des Grundgesetzes am 22. Mai 2019. Das Grundgesetz hat wesentliche Regelungen zum Verhältnis von Kirche und Staat aus der Weimarer Verfassung übernommen, den Artikel 7 zum Religionsunterricht aber neu formuliert. Den Religionsgemeinschaften wird darin das Recht zugebilligt, an staatlichen Schulen ihre Glaubenswahrheiten zu vermitteln. Deutschland schaut damit auf 100 Jahre Religionsverfassungsrecht zurück.

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