BKRG - Bundesverband der katholischen Religionslehrer und -lehrerinnen an Gymnasien in der BRD e.V.

 

Der BKRG ein Zusammenschluss der Diözesan- u. Landesverbände bzw. Landesarbeitsgemeinschaften.

 

Als solcher vertritt er die Belange des Religionsunterrichts und der Religionslehrer u. -lehrerinnen an Gymnasien, gymnasialen Oberstufen und vergleichbaren Schulen gegenüber der Öffentlichkeit und gegenüber den zuständigen kirchlichen und staatlichen Instanzen auf Bundesebene.

 

Zur Zeit vertritt der BKRG ca. 3.000 Religionslehrerinnen und –lehrer.

 

In einem Positionspapier, das auf der Mitgliederversammlung am 30. November 1996 verabschiedet wurde, klärt der BKRG sein Verständnis des Religionsunterrichts in 7 Thesen. Dabei geht es vor allem darum, die Bedeutung des Religionsunterrichts für die Identitätsbildung des jungen Menschen herauszustellen und das Recht der Schülerinnen und Schüer auf schulischen Religionsunterricht im Sinne des Artikels 4 GG zu betonen. Ergänzt wurde dieses Positionspapier im Jahr 2004. Hier ging es vor allem um die Rolle und Bedeutung des Religionsunterrichts zwischen Säkularismus und Fundamentalismus.

 

Der BKRG arbeitet eng mit der Zentralstelle Bildung der Deutschen Bischofskonferenz zusammen und ist Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft der katholischen Organisationen Deutschlands (AGKOD). Außerdem ist er vertreten in der „Bundeskonferenz der katholischen Religionslehrerverbände” (BKR), einem Zusammenschluss katholischer Religionslehrerverbände und -vereinigungen. Aufgrund der föderalen Struktur der BRD werden konkrete schulpolitische Aktivitäten vor allem von den diözesanen bzw. regionalen Mitgliedsverbänden durchgeführt.


Informationen auf der neuen Homepage unter http://www.bkrg.de/

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